AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 12.2020

Sehr geehrter Kunde,

die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des zwischen Ihnen (Im Folgenden: „Kunde“) und der CCG Automotive GmbH (Im Folgenden: „GmbH“) bei Vertragsschluss zustande kommenden Kauf- bzw. Werkvertrag. Die nachfol-genden Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 433 f BGB sowie §§ 631 f. BGB und füllen diese aus.

Sie werden gebeten, nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sorgfältig vor Angebotsannahme bzw. Vertragsschluss durchzulesen!

I. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der AGB der CCG Automotive GmbH (Im Folgenden: GmbH).
Die AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen und werden mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware, anerkannt. Von den AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
Kunden im Sinne der hiesigen AGB sind sowohl Verbraucher als auch Gewerbetreibende.

II. Allgemeine Hinweise

Die GmbH berät ihre Kunden unverbindlich. Alle Angaben und Auskünfte der GmbH zu Produkten, deren Verarbeitung und Anwendung befreien den Kunden jedoch nicht von der eigenen Prüfung der Eignung für den seinerseits beabsichtigten Verwendungszweck. Hierzu zählt insbesondere auch die Prüfung von Farbtönen und optischen Eigenschaften von Musterstücken/Folienmustern für die kundenseits beabsichtigte Verwendung. Unter Umständen ist eine Abstimmung mit dem Fahrzeughersteller durch den Kunden zu führen, hierfür ist der Kunde verantwortlich. Die GmbH erstellt dem Kunden ein Angebot. Mit Annahme des Angebotes kommt ein Werkvertrag zustande. Mit Vertragsschluss akzeptiert der Kunde die Eigenschaften und die Beschaffenheit des Materi-als für den der GmbH zuvor übermittelten Verwendungszweck.
Auf die grundsätzlichen Materialeigenschaften und Verfügbarkeiten hat die GmbH keinerlei Einfluss. Dies bezieht sich insbesondere auf Farbauswahl, Glanzgrad, physikalische Eigenschaf-ten, Witterungsbeständigkeit, Lichtechtheit, Lebensdauer und Wiederlösbarkeit von zum Einsatz kommenden Fahrzeugfolien.
Die GmbH behält sich die Hersteller- und Pro-duktwahl vor und wählt nach bestem Wissen und Dafürhalten das für den jeweiligen Einsatz passende Produkt aus.
Für Fehler, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, Veränderung durch Eingriffe oder Manipulationen durch den Kunden oder Dritte, nicht durch die GmbH autorisierten Personen, zurückzuführen sind, wird jedwede Haftung ausgeschlossen.
Die GmbH nimmt nicht an der Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO teil.

III. Zustandekommen des Vertrages

Der Kunde kann Produkt- als auch Leistungsanfra-gen bei der GmbH per E-Mail, Telefon, Telefax oder persönlich am Geschäftssitz der GmbH stellen. Auf Basis der der GmbH übermittelten Kundenanfrage unterbreitet die GmbH dem Kunden ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Sollte das verbindliche Angebot der GmbH dem Kunden zusagen, so kann der Kunde das Angebot der GmbH mit Zurücksendung des unterzeichneten verbindlichen Angebotes der GmbH annehmen. Die GmbH kann den sodann erfolgten Vertragsschluss durch Versendung einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung per E-Mail oder Telefax gegenüber dem Kunden bestätigen.

Sollten die Vertragsverhandlungen und der Vertragsschluss mit einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312c Abs. 2 BGB erfolgen bzw. zustande gekommen sein, so handelt es sich bei dem geschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c Abs. 1 BGB. In diesem Fall steht dem Kunden, in seiner Eigenschaft als Verbraucher, ein Widerrufsrecht gem. §§ 312g, 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht beträgt gem. § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage, zur Wahrung dieser Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an die GmbH versandt wird. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts gelten die Vorschriften der §§ 355 f. BGB. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist der Angebotserstellung der GmbH beigefügt als auch der Internetpräsenz der GmbH unter www.ccg-automotive.de zu entnehmen.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

Die GmbH hält sich an die der unverbindlichen Angebotserstellung zu entnehmender Preisgestaltung für eine Woche gebunden. Entscheidend für den Ablauf der vorgenannten Frist ist der Zugang des verbindlichen Angebotes auf Abschluss eines Vertrages durch den Kunden bei der GmbH.

Die GmbH ist berechtigt, dem Kunden mit Vertragsschluss eine Kostenvorschussrechnung in Höhe von bis zu 80% des vertraglich geschuldeten Rechnungsbetrages zu stellen. Die GmbH ist berechtigt, die Ausführung der vertraglich geschuldeten Arbeiten bzw. Warenbestellung bis zum Zahlungseingang auf ihrem Geschäftskonto zurückzustellen.

Sollte die GmbH eine Vorschusszahlung nicht verlangt haben, so ist der vertraglich geschuldete Rechnungsbetrag spätestens vor Übergabe der Kaufsache bzw. Entgegennahme der erbrachten Werkleistung mittels zu belegender Vorabüberweisung oder BAR-Zahlung bzw. Zahlung per EC-Karte zu begleichen. Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages hat die GmbH, im Falle erbachter Werkleistungen, die Möglichkeit zur Geltendmachung eines Werkunternehmerpfandrechts.

Im Falle des Rechnungskaufes verbleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der GmbH.

Der Kunde, in seiner Eigenschaft als Verbraucher, kommt mit der ihm gegenüber geltend gemachten Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Kunde, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Der Kunde, in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, hat die ihm in Rechnung gestellten Beträge bis spätestens sieben Tage nach Rechnungserhalt auf das Geschäftskonto der GmbH zu überweisen, wobei fristwahrend allein die Wertstellung der Zahlung auf dem Geschäftskonto der GmbH ist.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die GmbH zur Beauftragung eines Inkassounternehmens berechtigt. Die sodann erforderliche Datenübermittlung personenbezogener Daten ist im Sinne des sog. Berechtigten Interesses (Art. 6 I lit. DSGVO zulässig. Anfallende Kosten für die Einschaltung des Inkassounternehmens gehen zu Lasten des Kunden.

Im Falle des Rechnungskaufes verbleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der GmbH.

V. Liefer- und Versandbedingungen

Die Versendung der gekauften Artikel erfolge spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Auftragserteilung, je nach Materialverfügbarkeit.

Der Kunde versichert, dass die der GmbH übermittelte Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten, auch in Form von erneut anfallenden Versandkosten entstehen, gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

Bei Gewerbetreibenden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person über. Beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware gehe diese Gefahr an eine geeignete Transportperson bzw. ein geeignetes Transportunternehmen über.

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufgegenstands, stets mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher selbst oder eine empfangsberechtigte Person, auf den Verbraucher über.

VI. Gewährleistung

Unbeschadet des dem Kaufrecht als auch dem Werkvertragsrecht zu entnehmenden, dem Kunden zustehenden Anspruches auf Geltendmachung von Gewährleistungsrechten stehen diese dem Kunden nicht zu, wenn der Kunde den Fehler durch eigenes Fehlverhalten herbeigeführt hat.

Fehler in diesem Sinne sind u.a. das Sich-Ablösen bzw. Verschieben von auf Kundenwunsch aufgebrachter Fahrzeugfolierung. Um eine letztendliche, widerstandsfähige Verbindung zwischen Karosserie und Fahrzeugfolierung sicherstellen zu können, muss das frisch folierte Fahrzeug des Kunden 14 Tage auf dem Gelände der GmbH ruhend verbleiben. Auf Wunsch des Kunden kann das frisch folierte Fahrzeug auch vor Ablauf der vorgenannten 14 tägigen Frist zurückgegeben werden; im Falle der vorzeitigen Fahrzeugübergabe hat der Kunde zu beachten, dass eine Fahrzeugwäsche vor Ablauf der vorgenannten 14 Tage strikt zu unterbleiben hat.

Ebenso ist das Fahrzeug vor Ablauf der vorgenannten 14 Tage erheblichen Temperaturschwankungen von >+/- 5°C nicht auszusetzen. Bei Missachtung der vorgenannten Verhaltensregeln kann sich die aufgebrachte Fahrzeugfolierung, mangels vollends eingetretener, widerstandsfähiger Verbindung mit der Karosserie, ablösen – ein Nacherfüllungsanspruch besteht in diesen Fällen nicht.

Einen dahingehenden Hinweis kann die GmbH dem Kunden auch im Zuge des Vertragsschlusses erteilen.

Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall einer Reklamation zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Die GmbH ist jedoch dazu befugt, die Art der gewählten Nachbesserung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine alternative Form der Nachbesserung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Gegenüber Gewerbetreibenden leistet die GmbH für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.

Bei Fahrzeugfolierungen und Scheibentönungen sind kleinere Partikeleinschlüsse möglich, indes nicht unvermeidbar, ein Reklamationsgrund besteht nicht.

Beim beiderseitigen Handelskauf unterliegt der Kunde bei der Warenannahme einer strengen Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377 ff HGB). Als Kaufmann ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel bzw. Fehllieferungen gegenüber der GmbH zu rügen.

Sollte die GmbH auf Wunsch des Kunden ausgerichtete Waren anfertigen bzw. zusammenstellen lassen und sodann bestellen, so gelten diese Bestellungen als Sonderbestellungen, ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Als Sonderbestellungen im vorgenannten Sinne gelten Bestellungen von u.a. Abgas- bzw. Auspuffanlagen, Fahrwerken, Tuningteilen, Felgen, Rad-Reifen-Kombinationen, etc.

VII. Haftungsausschluss

Eine Haftung der GmbH für Schäden, die nicht auf der Verletzung von vertraglichen Primärleistungspflichten beruhen oder nicht auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden zurückzuführen sind, ist dann nicht ausgeschlossen, wenn die GmbH, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

VIII. Rechtswahl; Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts-bzw. Vertragsverhältnis zwischen der GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, vorausgesetzt es handelt sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder privaten Rechts, um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder es handelt sich um Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der GmbH vereinbart. Die GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Klagen der GmbH gegen Verbraucher; diese sind am Wohnsitz des Verbrauchers zu führen.

Die vorgenannte Gerichtsstandsvereinbarung ist in den Fällen nicht anwendbar, in denen nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, bestehen und für den Kunden günstiger sind als die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung oder die entsprechend korrespondierenden deutschen Vorschriften.

Bei Unstimmigkeiten, die auf die Übersetzung von der deutschen Sprache in die englische Sprache zurückzuführen sind, gilt die deutsche Version als maßgeblich.

 

© Urheberrechtlich geschützt durch
Heit Schüll Weuffen – Rechtsanwälte PartG MbB
– Aachen – 12.2020

 

Verantwortlich für die Erbringung der
Vertragsleistungen:

CCG Automotive GmbH
Gewerbepark Brand 20
52078 Aachen
Fon: 0241 / 60 84 43 20
Mail: info@ccg.ac

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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